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BENUTZUNG
DES LOGOS DER ALPENKONVENTION
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Die Alpenkonvention
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Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des
Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen. Die
Konvention legt ferner großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen
und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den
Unterzeichnerstaaten.
Die Alpen weisen aus vielerlei Gründen, u. a. als Träger wichtiger Verkehrswege,
auch größte Bedeutung für außeralpine Gebiete auf.
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Die ständig
wachsende Beanspruchung durch den Menschen gefährdet den Alpenraum und seine
ökologischen Funktionen in zunehmendem Maße. Die daraus resultierenden Schäden
lassen sich zumeist nicht oder nur mit hohem Aufwand, mit beträchtlichen
Kosten und in der Regel nur über lange Zeiträume wieder beheben. Daraus leitet
sich die Notwendigkeit ab, wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen
Erfordernissen in Einklang bringen zu müssen.
Auf der
Grundlage dieser Überlegungen haben die
Alpenstaaten
(die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische
Republik, die Slowenische Republik, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik
Österreich, die Schweizerische Eidgenossenschaft) sowie die Europäische Union
auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Alpenkonferenz der Umweltminister
vom 9. bis 11. Oktober 1989 in Berchtesgaden, am 7. November 1991 das
Übereinkommen zum Schutz der Alpen unterzeichnet. |
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