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Der Ständige Ausschuss
Art. 8 der Alpenkonvention

Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses der Alpenkonferenz

Vorsitz

Den Vorsitz im Ständigen Ausschuss übernimmt jene Vertragspartei, die auch den Vorsitz der Alpenkonferenz führt. Der Vorsitz hat die Aufgabe, die Sitzungen des Ausschusses zu organisieren und den Vertragsparteien Sitzungsdatum, -ort und -dauer mindestens sechs Wochen vor Sitzungsbeginn mitzuteilen. Der Vorsitzende übernimmt bei den Sitzungen des Ausschusses lediglich den Vorsitz. Während dieser Zeit kann er nicht die Rechte eines Delegierten einer Vertragspartei ausüben.
 

Sitzungen des Ständigen Ausschusses:

 

Datum

Ständiger Ausschuss

19.

06. - 07.09.2001

Pollein/I (Aosta)

20.

03. - 04.12.2001

Bolzano-Bozen/I

21.

15.-  16.04.2002

Bolzano-Bozen/I

22.

19.-  20.06.2002

Merano-Meran/I

23.

18. - 19.09.2002

Saluzzo/I (Cuneo)

24.

17. - 18.11.2002

Bolzano-Bozen/Merano-Meran

25.

26. - 28.03.2003

Benediktbeuern/D

26.

29.09-01.10.2003

Bad Reichenhall/D

27.

25. - 27.02.2004

Innsbruck/A

28.

27. - 29.09.2004

Bolzano-Bozen/I

29.

14. - 15.11.2004

Garmisch-Partenkirchen/D

30.

26. - 28.04.2005

Villach/A

31.

27. - 29.09.2005

Galtür/A

32.

04. - 06.04.2006

Bolzano-Bozen/I

33.

19. - 21.09.2006

Innsbruck/A

34.

06. - 09.11.2006

Alpbach/A

35.

02. - 04.05.2007

Lanslebourg/F


Kontaktadresse

Nationaler Focal Point:

Ministère de l’écologie, du développement et de l’aménagement durables
Marie-Joelle Couturier
20. Avenue de Ségur
F-75302 Paris, Frankreich
Tel. +33.1.4219 1707
Fax +33.1.4219 1719
Email marie-joelle.couturier@ecologie.gouv.fr

Zusammensetzung

Der Ständige Ausschuss der Alpenkonferenz ist das ausführende Organ und setzt sich aus den Delegierten der Vertragsparteien zusammen. Die Unterzeichnerstaaten, welche die Konvention noch nicht ratifiziert haben, besitzen bei den Sitzungen des Ständigen Ausschusses Beobachterstatus. Dieser Status kommt auch jedem Alpenland zu, das zwar die vorliegende Konvention noch nicht unterzeichnet, aber einen Antrag darauf gestellt hat. Der Ständige Ausschuss beschließt ferner über die Form der eventuellen Teilnahme an den Sitzungen seitens Vertretern von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen.

Zusammenfassende Übersicht aller derzeitigen Beobachter und Akkreditierten

Organisation

Der Ständige Ausschuss wendet die eigene Geschäftsordnung an und übt insbesondere folgende Aufgaben aus:

  1. er prüft die von den Vertragsparteien übermittelten Informationen und legt der Alpenkonferenz einen Bericht vor;
  2. er erfasst und beurteilt die Dokumentation über die Umsetzung der Konvention und der Protokolle und legt sie der Alpenkonferenz zur Prüfung vor;
  3. er unterrichtet die Alpenkonferenz über die Durchführung ihrer Beschlüsse;
  4. er bereitet inhaltlich die Tagungen der Alpenkonferenz vor. Der Ständige Ausschuss kann Tagesordnungspunkte vorschlagen sowie weitere Maßnahmen betreffend die Umsetzung der Konvention und der jeweiligen Protokolle;
  5. er setzt Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Protokollen und Empfehlungen ein und koordiniert deren Tätigkeiten;
  6. er prüft und harmonisiert die Protokollentwürfe im Sinne einer einheitlichen und globalen Sicht und unterbreitet sie der Alpenkonferenz;
  7. er unterbreitet der Alpenkonferenz Maßnahmen und Empfehlungen zur Umsetzung der in der Konvention und in den Protokollen festgelegten Ziele.


 




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