Die Konferenz der Vertragsparteien (oder Alpenkonferenz)
Art. 5, 6 und 7 der Alpenkonvention
Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsparteien
Tätigkeiten und Aufgaben
Die Konferenz der Vertragsparteien ist das beschlussfassende Organ der Alpenkonvention. Sie fasst die Beschlüsse mittels einvernehmlichem Abstimmungsverfahren. Die Aufgaben dieses Organs umfassen Themen, an denen die Vertragsparteien ein gemeinsames Interesse besitzen und Aspekte der Zusammenarbeit. In diesem Sinne übermitteln die Vertragsparteien der Alpenkonferenz Informationen hinsichtlich jener Maßnahmen, die von den Partnern zur Umsetzung der vorliegenden Konvention und der Protokolle angewendet wurden.
In der Regel finden die ordentlichen Sitzungen dieses Organs alle zwei Jahre bei jener Vertragspartei statt, welche den Vorsitz der Konvention führt.
Im Verlauf Zusammenkunft kann das Organ die Einberufung von Arbeitsgruppen beschließen, die für die Umsetzung der Konvention notwendig erachtet werden. Dabei berücksichtigt das Organ die Erkenntnisse wissenschaftlicher Tätigkeiten.
Das Organ hat eine interne Geschäftsordnung und fasst auch die nötigen Beschlüsse im finanziellen Bereich.
Vorsitz
Vorsitz und Sitz wechseln nach jeder ordentlichen Sitzung der Alpenkonferenz und werden an der Konferenz selbst festgelegt. Die vorsitzführende Vertragspartei schlägt jeweils die Tagesordnung für die Alpenkonferenz vor. Jede Vertragspartei hat das Recht, zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
Zusammenfassende Übersicht der Vorsitze der Konvention und des Ständigen Ausschusses
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Periode |
Vorsitz |
Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz) |
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1989 |
Deutschland |
Berchtesgaden |
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1989-1991 |
Österreich |
Salzburg |
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1991-1994 |
Frankreich |
Chambéry |
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1995-1996 |
Slowenien |
Brdo |
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1996-1998 |
Slowenien |
Bled |
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1999-2000 |
Schweiz |
Luzern |
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2001-2002 |
Italien |
Meran/Merano |
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2003-2004 |
Deutschland |
Garmisch-Partenkirchen |
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2005-2006 |
Österreich |
Alpbach |
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2007-2008 |
Frankreich |
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Kontaktadresse
Nationaler Focal Point:
Ministère de l’écologie, du développement et de l’aménagement durables
Marie-Joelle Couturier
20. Avenue de Ségur
F-75302 Paris, Frankreich
Tel. +33.1.4219 1707
Fax +33.1.4219 1719
Email marie-joelle.couturier@ecologie.gouv.fr
Tagungen und Teilnehmer
In der Konferenz ist jede Vertragspartei durch eine Delegation vertreten. Der jeweilige Delegationsleiter teilt die Zusammensetzung der eigenen Delegation dem Vorsitz im Voraus mit. Dieser genehmigt anschließend deren Teilnahme an der Konferenz.
Die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen, der Europarat und jeder andere europäische Staat können an diesen Tagungen als Beobachter teilnehmen. Dasselbe gilt für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse alpiner Gebietskörperschaften und für einschlägig tätige internationale, nichtstaatliche Organisationen.
An der Alpenkonferenz verfügt jede Vertragspartei über eine Stimme.
Die Europäische Union übt ihr Stimmrecht in ihrem Zuständigkeitsbereich mit jener Stimmenanzahl aus, die der Anzahl EU-Mitgliedstaaten entspricht, die auch Vertragsparteien der Alpenkonvention sind. Sie übt kein Stimmrecht aus, wenn die betreffenden Mitgliedstaaten das eigene Stimmrecht wahrnehmen.
Die offiziellen Sprachen der Alpenkonferenz sind, wie auch bei den Sitzungen der Arbeitsgruppen und des Ständigen Ausschusses, Französisch, Italienisch, Slowenisch und Deutsch.
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